BIWA-Fortbildung im Herbst 2026
Bildungsprogramm Wald für Waldbesitzende im Landkreis Bayreuth - Herbst 2026
Info des AELF Bayreuth-Münchberg
Ab 14. Oktober 2026 findet am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am Stand-ort Bayreuth wieder das jährliche Bildungsprogramm Wald (BiWa) statt. Alle Waldbesitze-rinnen und Waldbesitzer aus dem Landkreis Bayreuth sind herzlich eingeladen. An sieben Kursabenden, jeweils mittwochs von 19:00 bis 21:00 Uhr, informieren die Försterinnen und Förster des AELF Bayreuth-Münchberg über zentrale Themen der nachhaltigen Waldbe-wirtschaftung. Die theoretischen Inhalte werden durch Praxistage im Wald ergänzt, die an vier Freitagen jeweils von 13:00 bis 16:00 Uhr stattfinden.
Eine Anmeldung ist erforderlich! Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 30.09.2026 online über den Link auf der Homepage www.aelf-bm.bayern.de unter „Wald und Forstwirtschaft“ – Waldbesitzer – Bildungsprogramm Wald (BiWa) 2026 anzumelden. Hier sind auch nähere Informationen über den Kurs zu finden. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt

Lehrfahrt zur Interforst nach München am 17.10.2026

steuerliche Behandlung von Kalamitätsholz
Kalamitätsnutzung bei Borkenkäfer/Sturmholz
Holzerlöse aus Kalamitäten-/Sturmholz (für Rundholz, Brennholz und Hackschnitzel) können u.U. deutlich geringer besteuert werden.
Vor der Aufarbeitung des Holzes müssen Sie unbedingt das Landesamt für Steuer in Nürnberg informieren, denn erst nach der Bewilligung durch das Landesamt darf das Holz aufgearbeitet werden. Sollten Sie bemerken, dass die Schadholzmenge erheblich höher ist als die ursprünglich Gemeldete, können Sie gegenüber dem Landesamt die Mehrmenge nachmelden.
Die Formulare sowie ein entsprechendes Merkblatt finden Sie unter:
Digitalisierung der Forstförderung ab Sommer 2025
Die Antragstellung von waldbaulichen Fördermaßnahmen ist ab Juli 2025 ausschließlich digital über das Waldförderportal möglich.
Bei Anwenderfragen zum IBALIS System können Sie bei der Hotline entsprechend nachfragen:
Hotline-Nummer: 09251/8782122
Zweck: Unterstützung bei Anwenderfragen rund um die Antragstellung im Waldförderportal
Die Hotline ist während der Öffnungszeiten in Bad Steben (Montag bis Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr zu erreichen.
Um sich in Waldförderportal in iBALIS anmelden zu können, sind neben der entsprechenden EDV-Hardware folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
eine Betriebsnummer
ein dazugehöriges Passwort (PIN).

Sollten Sie noch keine Betriebsnummer haben, können Sie unter https://hilfe.ibalis.bayern.de/la/einstieg/index.php ein Antragsformular herunterlagen.
Sofern Sie noch keine PIN haben, können Sie diese unter folgendem Link beantragen: https://www.lkv.bayern.de/angebot/tierkennzeichnung-und-registrierung/#ihre-pin
Der genaue Ablauf ist unter folgenden Video nochmals genau erläutert: https://www.mein-erklaerfilm.de/download/erklaerfilm_forstfoederung_v4.mp4
Weitere Informationen können Sie im Waldbesitzerportal unter https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/unser_angebot/waldbauliche-foerderung/index.html
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