Besuch der WBV Lichtenfels
Am 11.07.25 hatten wir Besuch von über 50 Waldbesitzern der WBV Lichtenfels-Staffelstein. Zusätzlich zum Bus aus Lichtenfels haben sich noch einige Waldbesitzer aus unserem Vereinsgebiet die Zeit genommen, um an der Exkursion teilzunehmen.
Unter den Teilnehmern waren neben dem Preisträger des Staatspreises für Vorbildliche Waldbewirtschaftung Hans Escherich unter anderem auch sein Sohn Alfred Escherich, der mittlerweile Eigentümer der Fläche ist, sowie Georg Dumpert, ehemaliger Amtsleiter am AELF Bayreuth und Rosi Thiem von der Presse.
Das Programm umfasste zwei Exkursionspunkte im Wald von Hans Escherich. Zum einen eine Aufforstungsfläche mit Schwarznuss und Flatterulme und zum anderen eine Fläche mit vorangebauten Tannen und Vogelkirschen unter einem Fichtenaltholzschirm. Hier schilderte uns Hans Escherich seine Herangehensweise und seine langjährigen Erfahrungen.
Nach einem lehrreichen Vormittag wurde am Hof von Hans Escherich ausgiebig Mittag gemacht. Danach ging es weiter nach Bayreuth zur Hohen Warte. Hier wurde die von uns mit Hackschnitzeln belieferte Heizung angeschaut. Die Möglichkeit hier regional und mit kurzen Wegen aus den sowieso anfallenden Resthölzern Wärme für ein Krankenhaus zu gewinnen, wurde von den Teilnehmern als sehr gut empfunden.
Im Anschluss ging es für die Waldbesitzer noch zum Ökologisch-Botanischen Garten in Bayreuth. Wir verabschiedeten uns nach einem interessanten Ausflug und wünschten den Reisenden noch eine gute Heimfahrt. Wir freuen uns die WBV Lichtenfels-Staffelstein im nächsten Jahr mit anderen Teilnehmern noch einmal begrüßen zu dürfen.








Finger weg vom Bundeswaldgesetz
Die FBG Pegnitz unterstützt die Kampagne der AGDW – Die Waldeigentümer.
Die AGDW repräsentiert ca. zwei Millionen Waldbesitzer in Deutschland.
Nachfolgend eine Stellungnahme vom Präsidenten der AGDW Prof. Dr. Andreas Bitter und eine Einschätzung zum Gesetzentwurf.
AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas Bitter unterstreicht:
„Ein stabiler Wald ist die Grundlage, um die nachhaltige Holzproduktion sowie weitere unverzichtbare Ökosystemleistungen zu sichern. Um auf die Herausforderungen durch den Klimawandel und seine Folgen reagieren zu können, braucht es neben der Erfahrung und Kreativität der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer vor allem Freiraum und Flexibilität in der Bewirtschaftung. Das geltende Bundeswaldgesetz hat sich bewährt und ist auch in den kommenden Jahren eine gute Grundlage für die Waldbewirtschaftung. Wir brauchen Pragmatismus, kein Bürokratiemonster, das den notwendigen, klimaresilienten Waldumbau lähmt und Misstrauen sät“. (Quelle: AGDW)
Die Kritik am Gesetzentwurf zusammengefasst:
1. Unterbewertung des Wirtschaftsfaktors Wald
Der Gesetzentwurf vernachlässigt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes. Die Holzproduktion ist in den Zielen des Gesetzes und den Ökosystemleistungen untergeordnet, was die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors nicht angemessen widerspiegelt.
2. Rückwärtsgewandte Baumartenwahl
Die Vorgabe der Verwendung „weit überwiegend heimischer Baumarten“ entspricht dem unzutreffenden Denkmodell einer statischen potenziell natürlichen Waldvegetation. Dieser Blick in den „Rückspiegel“ ermöglicht vor dem Hintergrund von Klimakrise und Standortdrift aber keine Zukunftsorientierung.
3. Kriminalisierung der Waldbesitzer
Die im Gesetzentwurf erstmals vorgesehenen Straf- und Bußgeldvorschriften werden als Kriminalisierung gegenüber den Waldbesitzenden gewertet. Es wird der Eindruck vermittelt, die Waldbesitzenden seien die „Schuldigen“ am schlechten Zustand ihrer Wälder.
Quelle: Die Privatwaldbetriebe BLK
neuer digitaler Agrarterminkalender Oberfranken
Die gedruckten Veranstaltungskalender mit Terminen im Bereich Ernährung/Landwirtschaft/Forstwirtschaft werden nicht mehr aufgelegt, stattdessen wird der Kalender digital geführt unter
Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement
Unsere FBG nimmt am PEFC-Fördermodul teil!
Was bedeutet das für Sie als Waldbesitzer? –
Wenn Sie die Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beantragt
und einen positiven Förderbescheid bekommen haben (!), benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie die dort genannten Punkte einhalten.
PEFC Bayern stellt diesen Nachweis im Rahmen des PEFC-Fördermoduls den Waldbesitzern zur Verfügung. Die Kosten von PEFC für die extra Zertifizierung stellen wir Ihnen dann jeweils jährlich in Rechnung.
Wie kann ich als Waldbesitzer am PEFC-Fördermodul teilnehmen? –
Hierfür wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Wir stellen Ihnen dann die benötigten Unterlagen zur Verfügung.
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, bekommen Sie eine entsprechende Bestätigung, welche als Nachweis gegenüber der FNR verwendet werden kann.
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